1. Abo, Kündigung, Gebührenerhebung, Kundenkarte

1.1  Ab Antragstellung kommt der Mitgliedsvertrag mit der Unterschrift des Kunden und der Maxx Gym  auf der Vorderseite des Vertrags sofort zustande, es sei denn die Annahme des Vertrages wird durch die Maxx Gym Neubrandenburg GmbH innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Datum der Antragstellung schriftlich gegenüber dem Kunden abgelehnt. Sofern dem Kunden vor Antragsannahme durch Maxx Gym ein Mitgliedsausweis ausgestellt worden und/ oder ihm der Zutritt zum Studio gestattet worden ist, begründet dies im Falle einer Nichtannahme seines Antrags keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages oder eines weiteren Trainings. Bei Nichtannahme ist der Mitgliedsausweis zurückzugeben.

1.2.  Der Vertrag wird für die auf der Vorderseite vereinbarte Laufzeit abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Alle Kündigungen bedürfen der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

1.3. MAXX GYM steht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, sofern das Mitglied in Zahlungsverzug gerät, gegen die Hausordnung oder eine  wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung verstößt. Dies entbindet Ihn nicht von der vereinbarten Zahlungspflicht.

1.4. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann zu entrichten, wenn das Mitglied aus Gründen, die es zu vertreten hat, die Einrichtung nicht oder nur teilweise nutzen kann, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen gemäß Ziffer 1.6 vor.

1.5. Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen, nicht enthalten, es sei denn, die auf der Vorderseite angebotenen Leistungen sind zwischen den Parteien als im Leistungspaket  enthalten, vereinbart worden

1.6. Kann das Mitglied infolge von Krankheit, Umzug oder anderer, nicht in den Risikobereich der MAXX GYM fallender bzw. nicht von der MAXX GYM zu vertretenden Umstände die von MAXX GYM angebotenen Leistungen nicht bzw. über die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen, so besteht kein Anspruch des Mitglieds auf anteilige Rückerstattung. Das Mitglied ist bis zum Ablauf der Vertragsdauer zur Weiterentrichtung des vereinbarten monatlichen Grundpreises abzüglich hierdurch ersparter Aufwendungen verpflichtet, es sei denn, es liegt ein berechtigter Grund zur außerordentlichen Kündigung vor.

1.7. Für den Fall einer Erkrankung hat das Mitglied ein entsprechend fachärztliches Attest bzw. eine Bescheinigung bis zum 20. des laufenden Monats für den darauf folgenden Monat vorzulegen. In diesem Attest muss ein Zeitfenster über die Dauer des sportlichen Ausfalls ersichtlich sein. Gemäß Ziffer 1.6 ist der laufende Beitrag auch in der Ausfallzeit zu entrichten. Die Ausfallzeit, die während der vertraglich abgeschlossenen Laufzeit entsteht, wird als unentgeltliche Laufzeit an das ordentliche Vertragsende bzw. an eine stillschweigende Vertragsverlängerung angehängt.  

2. Rücklastschriften, Vertragsstrafen, Gebühren

2.1 Im Falle einer nicht eingelösten oder zurückgegebenen Lastschrift werden 12,00 € und für jede Mahnung 5,00 € Bearbeitungsgebühr für den entstandenen buchhalterischen Mehraufwand fällig.

2.2 Bei offenen Beiträgen ist die Nutzung der Einrichtung  nicht gestattet.

2.3 Ab zwei offenen Monatsbeiträgen, werden sämtliche Restbeiträge der abgeschlossenen Vertragslaufzeit, zzgl. der anteiligen Nebenkostenpauschale und der einmaligen Kosten, im Voraus fällig.

3. Nutzungsumfang, Haus- und Benutzerordnung

3.1 Das Abo berechtigt den Kunden zur ausschließlichen Nutzung der vorhandenen Einrichtung und der Geräte der MAXX GYM unter Beachtung und Einhaltung der Hausordnung und nach Vorlage des gültigen Mitgliedsausweises.  

3.2 Es ist zu beachten, dass das Mitglied die zur Verfügung stehenden Geräte und Einrichtung nicht in beliebiger Weise nutzen kann, sondern damit rechnen muss, dass andere Mitglieder sie ebenfalls nutzen oder nutzen wollen. Ein Nutzungsanspruch für ein bestimmtes Gerät zu einer bestimmten Zeit wird durch dieses Abo nicht begründet.

3.3 Für die Benutzung der bereitgestellten Umkleideschränke ist das Mitbringen eines eigenen Vorhängeschlosses notwendig.

3.4 Mit Unterzeichnung des Abos erkennt das Mitglied die ausgehängte Haus- und Benutzungsordnung der MAXX GYM an und verpflichtet sich, dieser Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die Hausordnung behält sich die MAXX GYM das Recht auf eine fristlose Kündigung des Abo-Vertrages vor. Diese ist zwingend an die Erteilung eines Hausverbotes gebunden. Ein Hausverbot entbindet nicht von der vereinbarten Zahlungsfrist.

4. Bonität

4.1 Der Kunde versichert weiterhin, bei Vertragsabschluss nicht zahlungsunfähig zu sein, insbesondere keine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben und dass kein Insolvenzverfahren bezüglich seiner Person anhängig oder beantragt ist.

4.2 Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.

5. Kundendaten

5.1 MAXX GYM speichert und verarbeitet die Daten des Mitgliedes im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen zu seiner Person oder Änderungen seiner Stammdaten in Bezug auf Anschrift, Bankverbindung und Telefon unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sämtliche Kosten, die durch das Versäumen dieser Pflicht entstehen, trägt der Kunde.

5.3 Das Mitglied ist verpflichtet, der MAXX GYM bei Vertragsabschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der MAXX GYM (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

6. Haftungsausschluss

6.1 Eine Haftung für Schäden, die sich das Mitglied aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung der Anlage und Geräte zuzieht, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der MAXX GYM oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der MAXX GYM oder aus einem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht resultieren.

6.2 Für  den Verlust von mitgebrachten Bekleidungs- und Wertgegenständen wird nicht gehaftet, soweit der Verlust nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden der MAXX GYM beruht. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Wertgegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Studiobesuchs zu nutzen. Die MAXX GYM ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Spinde kostenpflichtig öffnen zu lassen.

7. Nutzungsbedingungen Sonnenflat

7.1 Die MAXX GYM stellt dem Mitglied gegen Bezahlung, Solariengeräte zur Bräunung in einer abschließbaren Einzelkabine zur Verfügung.  Die Nutzung der Solariengeräte kann nur durch Mitglieder der MAXX GYM erfolgen und ist ohne vorherige Reservierung  jederzeit während der Öffnungszeiten möglich. Termine werden nicht vergeben.

7.2 Eine Verpflichtung zur Dienstleistung oder zur Verfügungsstellung der Solariengeräte besteht seitens der MAXX GYM insbesondere nicht, wenn das Mitglied,

(1) minderjährig ist.

(2) durch negatives Verhalten das Dienstleistungsgeschäft der MAXX GYM in erheblichem Umfang stören würde.

(3) gegen die Hausordnung verstößt.

(4) aufgrund von körperlicher Eigenart nicht dazu geeignet ist, Solariengeräte zu benutzen und medizinische Gründe gegen eine UV Bestrahlung sprechen würden.

(5) alkoholische Getränke oder Medikamente jeglicher Art zu sich genommen hat

7.3 Kleinkinder, Säuglinge und Tiere dürfen nicht mit in die Kabine genommen werden. Die MAXX GYM haftet nicht bei Zuwiderhandlung.

7.4 Die Nutzung der Solariengeräte der MAXX GYM geschieht auf eigene Gefahr, insbesondere für gesundheitliche Beeinträchtigung sowie Hautschädigungen, hervorgerufen durch unsachgemäße Nutzung der Solarien übernimmt die MAXX GYM  keinerlei Haftung. Bei bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie z.B. Hauterkrankungen, Augenerkrankungen, Allergien oder Pigmentstörungen sowie Herz- und Kreislaufbeschwerden ist vor dem ersten Sonnenbad ein Arzt zu befragen. Die Augen sind während der Besonnungszeit geschlossen zu halten.

7.5 Make-up oder andere kosmetische Artikel, die nicht speziell für das Sonnenbad unter den Solariengeräten vorgesehen sind, sind vor dem Sonnenbad zu entfernen. Für eventuelle Beeinträchtigungen der Haut durch ungeeignete Kosmetik oder Pflegemittel übernimmt die MAXX GYM keinerlei Haftung.

7.6 Das Solarium darf jeweils nur von einer Person benutzt werden. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden, sind von dem Kunden zu tragen.

8. Videoüberwachung

Mit Ausnahme der Umkleide- sowie der Solarienkabinen, wie auch Kurs- und Sanitärräume, als auch Sauna, überwacht  MAXX GYM die Räumlichkeiten mit Videokameras und speichert Einzelfallbezogen die Aufnahmen, solange dies zur Sicherheit/Sicherung  seiner Mitglieder und von Wertgegenständen und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.

9. Salvatorische Klausel

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.